Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06, 2 Qs 23/06, 2 Qs 25/06, 2 Qs 27/06, 2 Qs 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14538
LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06, 2 Qs 23/06, 2 Qs 25/06, 2 Qs 27/06, 2 Qs 29/06 (https://dejure.org/2006,14538)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.02.2006 - 2 Qs 19/06, 2 Qs 23/06, 2 Qs 25/06, 2 Qs 27/06, 2 Qs 29/06 (https://dejure.org/2006,14538)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 2 Qs 19/06, 2 Qs 23/06, 2 Qs 25/06, 2 Qs 27/06, 2 Qs 29/06 (https://dejure.org/2006,14538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit auf Grund der ...

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder des Bezugs von Arbeitslosengeld II; Zahlungsunfähigkeit aufgrund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 86
  • NStZ-RR 2006, 184
  • NZV 2006, 446
  • NZV 2007, 102 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Zweibrücken, 29.09.1997 - Qs 93/97
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemäß §§ 807, 900 ZPO allein rechtfertigt deshalb nicht die Annahme von Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 96 Abs. 1 OwiG( a.A. LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147).
  • LG Münster, 21.06.2005 - 2 Qs 47/05

    Erzwingungshaft - Empfänger von Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Denn auch Empfängern solcher Leistungen und anderen einkommensschwachen und unpfändbaren Personen ist es zuzumuten ist, eine Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten( ebenso LG Münster, Beschluss vom 31.08.1998, Az. 2 Qs 53/98; LG Münster, NStZ 2005, 711).
  • AG Lüdinghausen, 12.07.2005 - 10 OWi 22/05

    Übermaßverbot bei der Erzwingungshaft

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Es handelt sich bei einer Geldbuße von 15 Euro nicht um eine derart geringe Geldbuße, bei der durch die Anordnung von Erzwingungshaft das Übermaßverbot verletzt wird( vgl. dazu AG M, NJW 2005, 3017 (Geldbuße von 5 Euro)).
  • AG Steinfurt, 13.08.2003 - 17 OWi 198/03

    Aufhebung der Anordnung der Erzwingungshaft wegen Insolvenz

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Aus dem Differenzbetrag sind Zahlungen auf eine Geldbuße möglich( ebenso App, Anmerkung zu AG Steinfurt, EwiR 2004, 187).
  • LG Münster, 31.08.1998 - 2 Qs 53/98
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Denn auch Empfängern solcher Leistungen und anderen einkommensschwachen und unpfändbaren Personen ist es zuzumuten ist, eine Geldbuße zu bezahlen, da sie sich ansonsten über bußgeldbewehrte Pflichten hinwegsetzen und risikolos Verkehrsverstöße begehen könnten( ebenso LG Münster, Beschluss vom 31.08.1998, Az. 2 Qs 53/98; LG Münster, NStZ 2005, 711).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11109/01

    Rechtmäßigkeit der Dauerpfändung von Versorgungsbezügen der verstorbenen

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Ihnen kann jedoch Gelegenheit gegeben werden, die Geldbuße in angemessenen Raten zu begleichen( ebenso LG Bonn, Beschluss vom 10.05.1993, Az. 32 Qs 49/93, KKZ 2003, 65 ).
  • LG Bonn, 10.05.1993 - 32 Qs 49/93
    Auszug aus LG Arnsberg, 02.02.2006 - 2 Qs 19/06
    Ihnen kann jedoch Gelegenheit gegeben werden, die Geldbuße in angemessenen Raten zu begleichen( ebenso LG Bonn, Beschluss vom 10.05.1993, Az. 32 Qs 49/93, KKZ 2003, 65 ).
  • AG Viechtach, 23.08.2007 - 3 OWi 5095-517830-6/9

    Zur Erzwingungshaft bei Nichtzahlung einer Geldbuße in Höhe von 5 Euro

    (vgl. LG Arnsberg, NZV 2007, S. 102ff., vgl. auch Seitz, in Göhler, Ordnungswidrigkeitengesetz, 14. Auflage, § 96, Rn. 18).
  • LG Berlin, 04.04.2018 - 502 Qs 16/18

    Beitreibung von Bußgeld: Bemessung der Dauer von Erzwingungshaft

    e) Auch die veröffentlichte Rechtsprechung ist am Einzelfall orientiert: Wegen 10755 DM Geldbuße sind 88 Tage festgesetzt worden (zum Verfahren VerfGH Berlin NStZ-RR 2001, S. 211); wegen einer Geldbuße von 275 Euro sind sechs Tage und für eine Geldbuße von 375 Euro sind acht Tage festgesetzt worden (LG Duisburg, Beschl., vom 8. Januar 2013, 69 Qs 2/13, juris - zustimmend Bohnert/Krenberger/Krumm-OWiG, 4. Aufl. 2016, § 96, Rn. 13); wegen einer Geldbuße von 255, 65 Euro sind 10 Tage festgesetzt worden (LG Berlin NZV 2004, S. 656); wegen einer Geldbuße von 50 Euro sind fünf Tage festgesetzt worden (LG Berlin NJW 2007, S. 1541 f.); wegen einer Geldbuße von 40 Euro sind zehn Tage festgesetzt worden (LG Berlin NZV 2007, S. 373 f.); wegen einer Geldbuße von 30 Euro sind zwei Tage verhängt worden (LG Berlin NZV 2007, S. 324, nachdem das Amtsgericht sechs Tage festgesetzt hatte); wegen Geldbußen von 15 Euro sind jeweils zwei Tage festgesetzt worden (LG Arnsberg NZV 2006, S. 446; der Betroffene befand sich indes in Strafhaft, daher ablehnend Eisenberg NZV 2007, S. 102); und wegen einer Geldbuße von fünf Euro ist Erzwingungshaft abgelehnt worden (AG Lüdinghausen NZV 2005, S. 600).
  • LG Lüneburg, 05.06.2009 - 26 Qs 112/09

    Schutz von Sozialhilfebedürftigen gegenüber der Vollstreckung einer Geldbuße im

    Dies gilt nach der Rechtsprechung der Kammer im Übrigen selbst dann, wenn der Beschwerdeführer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat (vgl. auch LG Amsberg, NStZ-RR 2006, 184 und LG Münster, NStZ 2005, 711), wofür hier jedoch keine Anhaltspunkte ersichtlich sind.
  • AG Eilenburg, 08.05.2020 - 8 OWi 147/20

    Erzwingungshaft bei geringer Geldbuße zu Lasten eines Sozialhilfeempfängers

    Der Betroffene muss ihm zumutbare Möglichkeiten und erreichbare finanzielle Mittel heranzuziehen bzw. ausschöpfen, etwa durch Veräußerung oder Verpfändung von Gegenständen, Kreditaufnahme, Einsatz der Arbeitskraft oder Einschränkung der Lebenshaltung (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 03.09.1991 - 1 Ws 424/91 - NStZ 1992, 194; LG Arnsberg, Beschl. 02.02.2006 - 2 Qs 19/06 - NZV 2006, 446; LG Berlin, Beschl. v. 15.01.2007 - 504 Qs 7/07 -, NZV 2007, 373).
  • LG Saarbrücken, 06.01.2012 - 2 Qs 1/12

    Vollstreckung von Bußgeldbescheiden: Anordnung der Erzwingungshaft wegen

    a) Es kann hierbei dahinstehen, ob bereits die Strafgefangeneneigenschaft an sich der Anordnung der Erzwingungshaft entgegensteht (vgl. hierzu überzeugend Sandherr, zfs 2007, 664, 666; vgl. zur Anwendbarkeit § 96 Abs. 1 Ziffer 4 OWiG in diesen Fällen auch Mitsch in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Auflage 2006, § 96 Rn. 14; Seitz in Göhler, OWiG, 15. Auflage 2009, § 96 Rn. 15; Stollenwerk, NZV 2010, 125, 126; LG Arnsberg NStZ-RR 2006, 184, kritisch hierzu Eisenberg, NZV 2007, 102).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht